So viel Energie verbraucht Ihr Haus
Seit Mai 2014 ist der Gebäudeenergieausweis für alle Immobilienbesitzer Pflicht, die ihr Objekt vermieten oder verkaufen wollen. Auf diese Weise sind alle Immobilien im Hinblick auf ihren energetischen Zustand deutschlandweit vergleichbar – unabhängig von ihrer Größe. Mit diesem Gütesiegel können Mieter und Käufer besser einschätzen, wie viel Energie ihre potenzielle neue Immobilie benötigt.
Lassen Sie sich jetzt umfassend zum Thema Energieausweis beraten!
Tel.: 02245-60292-0

Ausweis ist nicht gleich Ausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2014 unterscheidet zwischen dem verbrauchsorientierten und
bedarfsorientierten
Gebäudeenergieausweis, die beide ab der Ausstellung für zehn Jahre gültig sind.
Verbrauchsorientiert
In der Regel reicht der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis aus. Dieser wird anhand von Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre ausgestellt und ist damit abhängig vom Verbrauchsverhalten der Hausbewohner. Allerdings darf dieser Ausweis nur für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Bauantragstellung ab 1977 erstellt werden
Bedarfsorientiert
Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis analysiert sämtliche Bauteile, die den Wärmebedarf beeinflussen. Auf Basis dieser Daten prognostiziert er den voraussichtlichen Energiebedarf. Er darf für jedes Haus erstellt werden und ist deutlich aussagekräftiger als der verbrauchsorientierte Energieausweis.
Wir erstellen den Energieausweis für Ihre Immobilie
Unsere Leistungen bei der Erstellung eines Energieausweises:
- Erfassung der allgemeinen Gebäudedaten sowie der energetisch relevanten Bauteile
- Ausweisung der energetischen Qualität des Gebäudes sowie der Anlagentechnik
- Ausweisung Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr – auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
- Prognose des voraussichtlichen Jahresenergiebedarfs

Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Rufen Sie uns an!
Tel.: 02245-60292-0
Unsere Bürozeiten
Mo.-Fr. | 9:00–13:00 Uhr // 14:00–18:00 Uhr |
Sa. | nach Vereinbarung |
Telefon: 02245 60292 0