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Immobilienbewertung in Much und Umgebung – wir sind Ihr zuverlässiger Partner

Was ist meine Immobilie eigentlich wert? Diese Frage stellen Sie sich sicher als erstes, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten. Doch können Sie diese Frage selber wirklich objektiv und korrekt beantworten?

Aufgrund einer emotionalen Sicht und Bindung an das Haus, fällt es einem Eigentümer oftmals schwer, den Wert Ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen. Um einen objektiven Blick auf Ihre Immobilie zu erhalten, sind wir als Experte für die Immobilienbewertung im Rhein-Sieg-Kreis gerne für Sie da und beantworten die Frage, was Ihr Haus wert ist.

Das sind Ihre Vorteile mit WohnSache Immobilien

✓ seit 15 Jahren als Immobilienmakler im Rhein-Sieg-Kreis tätig

✓ wir kennen den regionalen Immobilienmarkt

✓ qualifizierte und geprüfte Mitarbeiter

✓ fundierte & marktorientierte Immobilienbewertung für einen überdurchschnittlichen Verkaufspreis*

✓ individuelle & persönliche Beratung

✓ umfangreiche Sonderleistungen wie Immobilienmediation oder Schadensbewertung

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Die Immobilienbewertung – der Grundstein für einen erfolgreichen Verkauf

Zu Beginn des Verkaufsprozesses Ihrer Immobilie ist es wichtig, mit einem realistischen Preis der Immobilie auf den Markt zu gehen. Die Preisvorstellungen müssen mit den Marktgegebenheiten übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, führt dies zu einer unnötigen Schlechterstellung der Immobilie und könnte Sie möglicherweise in finanzielle Probleme bringen.

Wenn der Preis zu hoch angesetzt wird, verlängert sich der Verkaufsprozess und mögliche Käufer verlieren das Interesse und sind abgeschreckt. Wird der Preis nun reduziert, spekulieren viele Interessenten darauf, dass wenn Sie lange genug warten, der Preis noch weiter sinkt. Letztlich verkaufen Sie es dann zu einem Preis, der nicht Ihren Vorstellungen vom Anfang des Prozesses entspricht.

Unsere Dienstleistungen für die Immobilienbewertung

Für Eigentümer als einzelne Dienstleistung:

  • erstes Gespräch und Kennenlernen
  • Terminvereinbarung für einen Besichtigungstermin
  • gemeinsame Besichtigung, der zu bewertenden, Immobilie
  • Erstellung des gewünschten Wertgutachtens
  • Besprechung und Erklärung des Gutachtens

Kosten: Die Kosten richten sich nach Aufwand. Diese liegen in der Regel aber zwischen 200 und 300 €. Buchen Sie uns als Makler nach der Erstellung des Wertgutachtens, werden Ihnen die Kosten gutgeschrieben. 

Für Hausverkäufer über WohnSache Immobilien:

  • erstes Gespräch und Kennenlernen
  • Terminvereinbarung für einen Besichtigungstermin
  • gemeinsame Besichtigung, der zu bewertenden, Immobilie
  • Erstellung des gewünschten Wertgutachtens

  • Besprechung und Erklärung des Gutachtens

Kosten: kostenlos in unseren Maklerleistungen für Verkäufer enthalten

FAQs - Häufige Fragen

Oftmals haben Sie die Möglichkeit, über ein Online-Portal schnell einen Wert für Ihr Haus zu erhalten. Dabei geben Sie einige allgemeine Daten zu Ihrem Haus ein und erhalten einen groben Wert Ihrer Immobilie. Das geht natürlich schnell, bequem und ist mit wenigen Klicks erfolgt.

Jedoch sagt Ihnen das Programm nur einen groben Schätzwert. Um einen exakten Wert zu ermitteln, bedarf es vieler Informationen und Komponenten, die Auswirkungen auf den jeweiligen Wert haben. Zu den allgemeinen Informationen wie Baujahr, Bauweise, Größe und Wohnfläche spielen noch weitere Faktoren eine entscheidende Rolle. Bausubstanz, nötige Sanierungen, Energieeffizienz, Lage der Immobilie, Infrastruktur vor Ort, Markt- und Verkehrswert und die entsprechenden Bodenrichtwerte führen zusammengerechnet letztlich zu einem realistischen und fairen Kaufpreis.

All diese Dinge können nur bei einem Vor-Ort-Besuch von Ihrem regionalen Immobilienexperten mit in die Immobilienbewertung einbezogen werden. Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns! Wir sind Ihre regionalen und zertifizierten Experten für die Immobilienbewertung!

Den Wert der eigenen Immobilie selbst einzuschätzen, ist ohne die nötige Erfahrung schwierig. Online Bewertungen geben dem Eigentümer oft nur eine grobe Einschätzung mit einer Bandbreite von vielen Hunderttausenden. Daher empfehlen wir die professionelle Bewertung mit Besichtigung eines Immobilienfachmanns vor Ort. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite und erhalten eine ausführliche Wertermittlung zu Ihrem Objekt, die keine Fragen offen lässt. 

In manchen Fällen brauchen Sie sogar ein besonderes Wertgutachten. Das ist insbesondere der Fall, wenn für eine Erbschaft oder Scheidung der Immobilienwert gerichtsfest festgestellt werden muss. Aber auch für die Festsetzung von zum Beispiel der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist ein Wertgutachten notwendig.

Kurzgutachten

Anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten, sowie  einer Besichtigung vor Ort, nehmen wir eine Marktwerteinschätzung für Ihre Immobilie vor. Die Feststellung des Marktwertes beruht nicht auf einer Immobilienbewertung nach dem BauGB (§ 194), sondern stellt eine Marktwerteinschätzung in Anlehnung an die ImmoWertV und die WertR 2006 dar.

Wertgutachten nach BauGB

Mit einem ausführlichen und umfangreichen Wertgutachten nach dem BauGB (§ 194) wird der Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt. Das Gutachten beinhaltet eine genaue Beschreibung der betreffenden Immobilie und eine nachvollziehbare Berechnung des Verkehrswertes. Damit erhalten Sie – für Ihren persönlichen Zweck – ein aussagekräftiges Wertgutachten, welches von Behörden und Gerichten anerkannt wird.

Unsere Wertermittlung basiert aus 3 Faktoren:

1. Computergestütze Wertermittlung: Mit unseren Programmen haben wir Zugriff auf aktuelle Preistrends in der Region. Hierbei greifen wir aktuelle Datensätze zurück, die Ihre Immobilie mit anderen verkauften Immobilien vergleicht.

2. Erfahrung: Nichts kann die Erfahrung ersetzen. Denn auf dem Papier wird oft nur der Ist-Zustand bewertet. Anhand unserer Erfahrung können wir aber Aspekte einfließen lassen, die auch das Potenzial Ihrer Immobilie und die in dessen regionalen Umfeld, erfassen.  

3. Aktuelle Preis-Recherche: Computerprogramme stützen sich auf Werte der Vergangenheit, angepasst um einen Fakor, der Preisanpassungen auffangen soll. Anhand von Recherchen gleichen wir unsere Preiseinschätzung für Ihre Immobilie mit vergleichbaren Angeboten auf entsprechenden Immobilienportalen ab. 

Alle drei Aspekte zusammen machen unsere Wertermittlung so präzise. 

Nicht nur das eigentliche Objekt mit Baujahr und Größe spielt bei der Wertermittlung einer Immobilie eine wichtige Rolle. Besonders die Lage ist entscheidend für die Nachfrage. Eine begehrte Lage entschuldigt unter Umständen für so manche bauliche Unzulänglichkeit. Damit einher geht auch die Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften für den täglichen Bedarf, sowie die Anbindung an Schulen und Kindergärten. Damit der Wert genau bestimmt werden kann, müssen jedoch viele Aspekte betrachtet werden. 

Lage der Immobilie

Die Lage und damit Verbunden auch die Infrastruktur ist mit der entscheidenste Faktor bei der Immobilienbewertung. 

In diesem Zusammenhang spielt der Bodenrichtwert schon einmal eine geeignete Ermittlungsgrundlage. Als Durchschnittswert der amtlich gesammelten Kaufpreise bildet der Bodenrichtwert den Bodenwert pro Quadratmeter in einem bestimmten Gebiet ab. Der Bodenrichtwert wird je nach Bundesland und Lage unterschiedlich oft aktualisiert, mindestens jedoch alle zwei Jahre. Er wird jeweils für die einzelnen Parzellen angegeben.

Jedoch sollten Sie beachten, dass bei der Wertermittlung nicht immer der volle Grundstückswert angesetzt wird. Oftmals wird ein Teil des Grundstücks als Garten angerechnet und damit der Richtwert entsprechend herabgesetzt.

Bei Baugrundstücken ist besonders die Form des Grundstücks entscheidend. Ist es beispielsweise sehr spitz oder schmal, kann unter Umständen eine Bebauung schwierig werden. Gleiches gilt für die Steigung.

Bauweise, Bausubstanz und Zustand

Beim eigentlichen Objekt spielt das Baujahr und die Bauweise eine große Rolle. Handelt es sich beispielsweise um ein Fertighaus, kann es je nach Alter und Hersteller massive Unterschiede in der Bewertung geben. Auch der Erhaltungszustand ist zu bewerten. Wann wurde die letzte Modernisierung durchgeführt? Wie gepflegt ist das Objekt? Stehen größere Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen an? Wie steht es um die energetische Beschaffenheit? Hat Ihre Immobilie eine moderne Heizung, wärmeisolierte Außenwände oder dreifach-verglaste Fenster? All dies sind Punkte, die den Preis Ihrer Immobilie steigern.

Die Ausstattung

Ebenfalls wichtig für die Bewertung sind gewisse Ausstattungsmerkmale. Hat Ihre Immobilie beispielsweise hochwertige Badezimmer oder eine tolle Küche, die in der Immobilie bleiben soll. Wunderschönes Parkett oder eine Natursteintreppe? All diese Merkmale steigern natürlich den Angebotspreis. Aber Achtung, berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Mode. Ist das Objekt schon etwas in die Jahre gekommen, nützt es unter Umständen nichts, wenn hochwertige Materialien verwendet wurden, da ein Käufer in diesem Fall alles durch eine neue Ausstattung ersetzen würde.

Grundriss und Nutzungsmöglichkeiten

Wie wird die Immobilie aktuell genutzt? Ist der Grundriss nach heutigen Vorstellungen gut ausgelegt? Gibt es gegebenenfalls Veränderungspotenzial, dass für Ihre Zielgruppe ideal wäre. Beispielsweise lässt sich durch den Anbau eines Wintergartens ein weiterer Raum schaffen, der den Wohnbereich großzügiger werden lässt. Manchmal lässt sich ein Einfamilienhaus auch in ein Zweifamilienhaus umwandeln oder umgekehrt, wenn dies sinnvoll ist. Auch lässt sich unter Umständen der Speicher zu zusätzlichem Wohnraum ausbauen. 

Es gibt drei unterschiedliche Arten eine Immobilie zu bewerten. Je nach Art kommt das Vergleichswert-, das Sachwert-, oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz.

Das Vergleichswertverfahren:

Das Vergleichswertverfahren wird bei vom Eigentümer bewohnten Immobilien angewendet. Es ist also typisch bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Wie der Name schon sagt, basiert dieses Verfahren auf dem Vergleich von Objekten, die in der Lage, Ausstattung und Beschaffenheit ähnlich sind.

Das Sachwertverfahren:

Das Sachwertverfahren wird bei Immobilien angewendet zu denen es keine geeigneten Vergleichsobjekte gibt. Das Verfahren ermittelt welche Herstellkosten entstehen würden, wenn man die Immobilie neu bauen würde. Der Zustand der Immobilie wird ebenfalls berücksichtigt.

Das Ertragswertverfahren:

Wie der Name schon sagt, ermittelt dieses Verfahren den Ertrag der Immobilie. Daher wird es bei vermieteten Immobilien, wie Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien angewendet. Renditeüberlegungen stehen im Vordergrund, wobei Einnahmen mit anfallenden Kosten, die das Objekt betreffen, verrechnet werden.  

Es gibt viele kleine Dinge, wie man den Wert der Immobilie steigern kann, denn oft sind es die kleinen Dinge, die den ersten Eindruck trüben. 

Eine Liste, wie Sie Ihre Immobilie auf Besichtigungen oder zum Fototermin vorbereiten finden Sie hier.

Eine Immobilie, die sich in einem gepflegten Zustand befindet, wirkt insgesamt hochwertiger – und das kann preislich am Ende sehr wohl einen großen Unterschied machen.


Wichtig ist jedoch, dass die Renovierung oder Sanierung sich nur dann lohnt, wenn die dadurch entstehende Wertsteigerung höher ist, als die entstehenden Kosten. Es kommt also darauf an, die Kosten gut zu kalkulieren.

Die meisten Käufer schätzen die anfallenden Renovierungskosten höher ein, als sie tatsächlich sind. Häufig kommt es daher vor, dass Eigentümer, die ihre Immobilie zunächst unsaniert anbieten und nicht verkauft bekommen, nach der Sanierung eine positive Überraschung erleben.
Die Immobilie verkauft sich dann nicht nur wesentlich schneller, sondern auch zu einem
deutlich höheren Preis.

Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, so bieten Grundrisse eine gute Bewertungsgrundlage.

Beim Verkauf werden folgende Dokumente gefordert, die zum Zeitpunkt der Bewertung jedoch noch nicht unbedingt gebraucht werden:

  • Wohnflächenberechnung
  • Grundbuchauszug
  • Bauzeichnungen
  • Flurkarte
  • Energieausweis
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Nachweise/Rechnungen über Modernisierungen oder Aufstellung der Modernisierung

Bei Eigentumswohnungen wird die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan benötigt. Außerdem sind die Protokolle der Eigentümerversammlung (der letzten drei Jahre) notwendig.

Bei vermieteten Objekten werden beim Verkauf die Mietverträge, sowie eine Aufstellung zu den Nettokaltmieten benötigt.

Bei Objekten mit Erbbaurecht, wird der Nachweis zum aktuellen Erbbauzins benötigt. Bei Denkmalschutz der Denkmalschutzbescheid.

Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie nicht alle Unterlagen zur Bewertung vorliegen haben. Bei Bedarf lassen sich alle Unterlagen über entsprechende Ämter beschaffen. 

 
 

Fordern Sie eine erste Wertschätzung an!

Wenn Sie ein professionelles Kurz- oder Wertgutachten Ihrer Immobilie erhalten möchten beraten wir Sie gerne und bewerten Ihr Haus transparent und objektiv.

Füllen Sie das folgende Formular mit den wichtigsten Daten Ihrer Immobilie aus und schicken es uns zu. Im Anschluss nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen die Wertermittlung Ihrer Immobilie.

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